Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für Freizeiten
1. Anmeldung
Wir bitten Sie, die Online-Anmeldung über unsere Website zu nutzen. In Ausnahmefällen können Sie auch das KJR-Anmeldeformular an folgende Adresse senden:
Kreisjugendring Werra-Meißner e.V. | Walburger Str. 30 | 37213 Witzenhausen
Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Mit der Abgabe der Anmeldung liegt eine verbindliche Anmeldung vor. Der Kreisjugendring erhebt eine Verwaltungsgebühr, welche im Preis der Maßnahme enthalten ist.
2. Zahlung
Der Anzahlungsbeitrag ist nach der Anmeldung fällig und auf das Konto IBAN DE74522500300050003490 bei der Sparkasse Werra-Meißner (BIC HELADEF1ESW) einzuzahlen. Die Restsumme ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit / Maßnahme auf das o. g. Konto einzuzahlen. Diese Regelung gilt auch für abgelehnte Zuschussanträge auf Jugenderholungsmittel durch das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises.
3. Teilnehmerbestätigung
Wenn die Anmeldung erfolgt ist, erhält die*der Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Erst mit dieser Bestätigung kann an der Freizeit teilgenommen werden. Ungefähr 14 Tage vor Beginn der Maßnahme erhält die/der Teilnehmende weitere Reiseinfos.
4. Rücktritt
Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem KJR erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergeben sich folgende Stornokosten:
Absage bis 6 Wochen vor Freizeitbeginn: 20,- € Verwaltungsgebühr
Absage bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn: 30% vom Reisepreis Absage bis 3 Wochen vor Freizeitbeginn: 40% vom Reisepreis
Absage bis 2 Wochen vor Freizeitbeginn: 50% vom Reisepreis Absage bis Reiseantritt: 70% vom Reisepreis
Absage am Tag der Abreise: 80% vom Reisepreis
Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung beim KJR. Binnen zwei Wochen erfolgt eine Bestätigung seitens des KJR über den Eingang der Abmeldung. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es Aufgabe des Vertragspartners, den Verbleib der Abmeldung nachzuvollziehen. Sollten dem KJR darüber hinaus nachweislich höhere Kosten durch die Absage entstehen, ist der KJR berechtigt, diese tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der KJR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Ausschluss
Der KJR ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer*innen die Teilnahme an Freizeiten zu verwehren, wenn diese nicht die örtlichen Bestimmungen (z.B. des Gastlandes, der Unterkunft etc.) zur Eindämmung der Covid19-Pandemie erfüllen. Sofern das Nicht-Einhalten der Bestimmungen durch die Teilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte zu verantworten ist (z.B. fehlende Impfung, obwohl diese möglich wäre), werden die Stornokosten nach 4. (Rücktritt) fällig. Sofern dem Reiseveranstalter auf Nachfrage kein Impfnachweis vorgelegt wird, gilt die Person als ungeimpft.
6. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.
7. Versicherung
Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der/des Teilnehmenden in Anspruch genommen. Für den Verlust von Sachen haftet die/der Teilnehmende bzw. deren/dessen Eltern.
8. Betreuung
Alle Freizeiten werden von besonders ausgebildeten und ausgesuchten Kräften betreut, die in Anlehnung an die hessische Richtlinie zur Ausbildung von Jugendleiter*innen für diese Aufgabe qualifiziert worden sind.
9. Teilnahme
An unserem Programm können Kinder und Jugendliche teilnehmen, die ihren Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis haben. Unter bestimmten Bedingungen können auch Kinder und Jugendliche aus anderen nordhessischen Landkreisen teilnehmen. Diese sind im Einzelfall zu erfragen. Für die Teilnahme an einer Freizeit wird ein gültiges Legitimationsdokument, welches noch mindestens 6 Wochen nach Beendigung der Freizeit gültig ist, benötigt. Grundsätzlich sind unsere Freizeiten nicht behindertengerecht. Falls körperliche oder geistige Beeinträchtigungen bestehen, bitten wir vor der Anmeldung um Kontaktaufnahme, damit wir gemeinsam klären können, ob eine Teilnahme trotzdem möglich ist.
10. Spielregeln
Setzt sich ein*e Teilnehmende*r trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht jemand sonstige grobe Verstöße, hat das Betreuerteam das Recht, die/den Teilnehmenden in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Eltern nach Hause zu schicken oder von den Eltern abholen zu lassen.
11. Weitere Regelungen
Während der Maßnahmen des Kreisjugendrings werden von den Teilnehmenden Fotos und Videos gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisjugendrings genutzt werden. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
12. Datenschutz
Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmenden elektronisch gespeichert. Der weiteren Nutzung der Daten über die Zwecke der Veranstaltung hinaus können die Teilnehmenden jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes (z.B. an Zuwendungsgeber). Durch ausliegende Teilnahmelisten können Daten an andere Teilnehmende der Veranstaltung weitergegeben werden. Eine kommerzielle Verwertung und eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgen nicht. Im Fall einer Eigenanreise ist der KJR ist jedoch gerne bei der Bildung von Fahrgemeinschaften behilflich. Dazu werden ggf. die Namen und Adressen der Teilnehmenden weitergegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Eschwege als vereinbart. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Reiseleistungen (Seite 57 des Programmheftes).
Teilnahmebedingungen für Wochenenden und Seminare
1. Die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren zur Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen und Betreuer*innen ist kostenlos. Falls doch Kosten anfallen, sind diese im Informationstext/-kasten für die Veranstaltung ausgewiesen.
2. Die Teilnahme an anderen Wochenenden ist für die Teilnehmenden mit einem Kostenbeitrag verbunden, der in den Informationen zu der Veranstaltung benannt wird. Die Teilnahmebeiträge sind auf dem Seminar in bar zu entrichten. Bitte überweisen Sie diese Beiträge nicht auf unser Konto!
3. Für die An- und Abreise haben die Teilnehmenden selbst zu sorgen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes benannt wird. Der KJR ist jedoch gerne bei der Bildung von Fahrgemeinschaften behilflich. Dazu werden ggf. die Adressen der Teilnehmenden weitergegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
4. Bei allen Veranstaltungen, die in Seminarhäusern stattfinden, ist Bettwäsche (Bettbezüge & Laken, KEIN Schlafsack) mitzubringen, da ansonsten dafür ein Kostenbeitrag zu entrichten ist.
5. 5. Mindestalter bei Seminaren zur Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen und Betreuer*innen ist 16 Jahre, bei allen anderen Veranstaltungen ist das Alter maßgeblich, dass in dem Infokasten der Maßnahme angegeben ist.
6. Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmer*innen elektronisch gespeichert. Der weiteren Nutzung der Daten über die Zwecke der Veranstaltung hinaus können die Teilnehmenden jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes (z.B. an Zuwendungsgeber). Durch ausliegende Teilnahmelisten können Daten an andere Teilnehmende der Veranstaltung weitergegeben werden. Eine kommerzielle Verwertung und eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgen nicht. Während der Maßnahmen des Kreisjugendrings werden von den Teilnehmer*innen Fotos und Videos gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisjugendrings genutzt werden. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
7. Wir bitten Sie, die Online-Anmeldung über unsere Website zu nutzen. In Ausnahmefällen können Sie auch das KJR-Anmeldeformular an folgende Adresse senden: Kreisjugendring Werra-Meißner e.V. | Walburger Str. 30 | 37213 Witzenhausen. Die schriftliche Anmeldung ist bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
8. Nach erfolgter Anmeldung verschickt der Kreisjugendring Werra-Meißner e.V. eine Teilnahmebestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Erst mit dieser Bestätigung kann an dem Seminar/Wochenende teilgenommen werden.
9. Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem KJR erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergeben sich folgende Stornokosten:
Absage bis 8 Tage vor Beginn: 5,- € Verwaltungsgebühr
Absage bis 3 Tage vor Beginn: 40% vom Reisepreis
Spätere Absage: 100% vom Reisepreis. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
10. An unserem Programm können Kinder und Jugendliche teilnehmen, die ihren Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis haben. Unter bestimmten Bedingungen können auch Kinder und Jugendliche aus anderen nordhessischen Landkreisen teilnehmen. Diese sind im Einzelfall zu erfragen. Grundsätzlich sind unsere Maßnahmen nicht behindertengerecht. Falls körperliche oder geistige Beeinträchtigungen bestehen, bitten wir vor der Anmeldung um Kontaktaufnahme damit wir gemeinsam klären können, ob eine Teilnahme trotzdem möglich ist.
11. Als Gerichtsstand gilt Eschwege als vereinbart.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Reiseleistungen (Seite 57 des Programmheftes).
Ergänzende Hinweise zu den Leistungen
1. Unterkunft
Die Unterbringung für die Teilnehmenden erfolgt i.d.R. in Mehrbettzimmern bzw. in Gruppenzelten. Bei den Unterkünften handelt es sich um Jugendherbergen ähnliche Betriebe bzw. um Zeltplätze (für Jugendgruppen). Bettwäsche ist i.d.R. mitzubringen oder muss auf eigene Kosten vor Ort (wenn verfügbar) gemietet werden.
2. Verpflegung
Bei Maßnahmen mit Übernachtung sind Frühstück, Mittagessen und Abendessen im Preis inbegriffen. Ebenso Wasser/Tee während des Tages. Bei der Verpflegung versuchen wir auf Lebensmittelunverträglichkeiten und religiöse Essgewohnheiten Rücksicht zu nehmen bzw. geben diese Informationen an die Unterkünfte weiter. I.d.R. wird die Mithilfe der Teilnehmenden bei der Zubereitung von Speisen und/oder beim Abwaschen etc. erwartet.
3. Transport der Teilnehmenden
Die Anreise zum Veranstaltungsort wird mit den Verkehrsmitteln organisiert, die bei der jeweilige Maßnahme angegeben sind. Am Veranstaltungsort werden ggf. Kleinbusse, Linienbusse und andere Verkehrsmittel des ÖPNV zum Transport der Teilnehmenden eingesetzt.
4. Programmangebote
Unsere BetreuerInnen bereiten ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm für die Dauer der Maßnahme vor, dabei werden auch die Wünsche und Vorschläge der Teilnehmenden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Daher können wir vor Reiseantritt kein Gesamtprogramm der Maßnahme bekannt geben. Die Kosten für das reguläre Programm sind im Reisepreis inkludiert. Es besteht jedoch auch Freizeit, in der die Teilnehmenden in Eigenregie und auf eigene Kosten weitere Angebote (von Drittanbietern) nutzen können.