Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für Freizeiten
1. Anmeldung
Wir bitten Sie, die Online-Anmeldung über unsere Website zu nutzen. In Ausnahmefällen können Sie auch das KJR-Anmeldeformular an folgende Adresse senden: Kreisjugendring Werra-Meißner e.V. | Walburger Str. 30 | 37213 Witzenhausen
Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Mit der Abgabe der Anmeldung liegt eine verbindliche Anmeldung vor.
2. Zahlung
Der Anzahlungsbeitrag ist nach der Anmeldung fällig und auf das Konto mit der IBAN DE74522500300050003490 bei der Sparkasse Werra-Meißner (BIC HELADEF1ESW) einzuzahlen. Die Restsumme ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit / Maßnahme auf das o. g. Konto einzuzahlen. Diese Regelung gilt auch für abgelehnte Zuschussanträge auf Jugenderholungsmittel durch das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises.
3. Teilnahmebestätigung
Wenn die Anmeldung erfolgt ist, erhält die*der Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Erst mit dieser Bestätigung kann an der Freizeit teilgenommen werden. Ungefähr 14 Tage vor Beginn der Maßnahme erhält die/der Teilnehmende weitere Reiseinfos.
4. Notfallzettel
Mit versendeter Teilnahmebestätigung erhält die* der Teilnehmende einen Notfallzettel. Dieser fragt wichtige Informationen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit ab, um eine umsichtige Betreuung gewährleisten zu können. Vor der Teilnahme an der Maßnahme muss der ausgefüllte Notfallzettel digital oder postalisch an den KJR versendet werden.
5. Rücktritt - Stornokosten
Der Rücktritt kann nur durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem KJR erfolgen. Als Stichtag für den Rücktritt gilt der Tag, an dem die schriftliche Abmeldung (per E-Mail oder Post) beim KJR eingeht.
Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornokosten:
Rücktritt bis 6 volle Wochen vor Beginn der Freizeit: 25 € Verwaltungsgebühr
Rücktritt bis 4 volle Wochen vor Beginn der Freizeit: 50 % des Reisepreises
Rücktritt bis 2 volle Wochen vor Beginn der Freizeit: 75 % des Reisepreises
Rücktritt später als 2 volle Wochen vor Beginn der Freizeit oder bei Nichtantritt:
95 % des Reisepreises
Binnen zwei Wochen erfolgt eine Bestätigung seitens des KJR über den Eingang der Abmeldung. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es Aufgabe des Vertragspartners, den Verbleib der Abmeldung nachzuvollziehen. Sollten dem KJR darüber hinaus nachweislich höhere Kosten durch die Absage entstehen, ist der KJR berechtigt, diese tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der KJR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.
7. Versicherung
Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der*des Teilnehmenden in Anspruch genommen. Für den Verlust von Sachen haftet die*der Teilnehmende bzw. deren*dessen Eltern.
8. Betreuung
Alle Freizeiten werden von besonders ausgebildeten und ausgesuchten Kräften betreut, die in Anlehnung an die hessische Richtlinie zur Ausbildung von Jugendleiter*innen für diese Aufgabe qualifiziert worden sind.
9. Teilnahme
An unserem Programm können Kinder und Jugendliche teilnehmen, die ihren Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis haben. Unter bestimmten Bedingungen können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Landkreisen teilnehmen. Diese sind im Einzelfall zu erfragen. Für die Teilnahme an einer Freizeit wird ein gültiges Legitimationsdokument, welches noch mindestens 6 Wochen nach Beendigung der Freizeit gültig ist, benötigt. Grundsätzlich sind unsere Freizeiten nicht behindertengerecht. Falls körperliche oder geistige Beeinträchtigungen bestehen, muss vor der Anmeldung eine Kontaktaufnahme erfolgen, damit wir gemeinsam klären können, ob eine Teilnahme möglich ist.
10. Verhaltensregeln und Konsequenzen
Verstößt ein*e Teilnehmende*r trotz vorheriger Mahnungen wiederholt gegen die Regeln der Freizeit oder begeht sonstige grobe Verstöße, ist das Betreuer*innenteam berechtigt, die*den Teilnehmende*n in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Eltern/Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken oder von den jenen abholen zu lassen.
Auf allen Maßnahmen ist der Konsum von Alkohol, Drogen und jeglichen Betäubungsmitteln untersagt.
11. Weitere Regelungen
Während der Maßnahmen des Kreisjugendrings werden von den Teilnehmenden Fotos und Videos gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisjugendrings genutzt werden. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
12. Datenschutz
Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmenden elektronisch gespeichert. Der weiteren Nutzung der Daten über die Zwecke der Veranstaltung hinaus können die Teilnehmenden jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes (z.B. an Zuwendungsgeber). Durch ausliegende Teilnahmelisten können Daten an andere Teilnehmende der Veranstaltung weitergegeben werden. Eine kommerzielle Verwertung und eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgen nicht. Im Fall einer Eigenanreise ist der KJR ist jedoch gerne bei der Bildung von Fahrgemeinschaften behilflich. Dazu werden ggf. die Namen und Adressen der Teilnehmenden weitergegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Eschwege als vereinbart.
Teilnahmebedingungen für Wochenenden und Seminare
1. Wir bitten Sie, die Online-Anmeldung über unsere Website zu nutzen. In Ausnahme-fällen können Sie auch das KJR-Anmeldeformular an folgende Adresse senden: Kreisjugendring Werra-Meißner e.V. | Walburger Str. 30 | 37213 Witzenhausen.
2. Die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren zur Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen und Betreuer*innen ist kostenlos. Falls doch Kosten anfallen, sind diese im Informationstext/-kasten für die Veranstaltung ausgewiesen. Die Teilnahme an anderen Wochenenden ist für die Teilnehmenden mit einem Kostenbeitrag verbunden, der in den Informationen zu der Veranstaltung benannt wird. Die Teilnahmebeiträge sind ausschließlich bargeldlos zu entrichten. Bitte überweisen Sie den Betrag unmittelbar nach Erhalt der Teilnahmebestätigung auf unser Konto mit der IBAN DE74 5225 0030 0050 0034 90 bei der Sparkasse Werra-Meißner (BIC HELADEF1ESW).
3. Nach erfolgter Anmeldung verschickt der Kreisjugendring Werra-Meißner e.V. eine Teilnahmebestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Erst mit dieser Bestätigung kann an dem Seminar/Wochenende teilgenommen werden.
4. Mit versendeter Teilnahmebestätigung erhalten Sie einen Notfallzettel. Dieser fragt wichtige Informationen der Teilnehmenden hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit ab, um eine umsichtige Betreuung gewährleisten zu können. Vor der Teilnahme an der Maßnahme muss der ausgefüllte Notfallzettel digital oder postalisch an den Kreisjugendring Werra-Meißner e.V. versendet werden.
5. Der Rücktritt kann nur durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem KJR erfolgen. Als Stichtag für den Rücktritt gilt der Tag, an dem die schriftliche Abmeldung (per E-Mail oder Post) beim KJR eingeht. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornokosten:
Rücktritt bis 2 volle Wochen vor Beginn des Wochenendes: 15 € Verwaltungsgebühr Rücktritt später als 2 volle Wochen vor Beginn des Wochenendes oder bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises. Binnen zwei Wochen erfolgt eine Bestätigung seitens des KJR über den Eingang der Abmeldung. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es Aufgabe des Vertragspartners, den Verbleib der Abmeldung nachzuvollziehen. Sollten dem KJR darüber hinaus nachweislich höhere Kosten durch die Absage entstehen, ist der KJR berechtigt, diese tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
6. Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.
7. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der*des Teilnehmenden in Anspruch genommen. Für den Verlust von Sachen haftet die*der Teilnehmende bzw. deren*dessen Eltern.
8. Alle Freizeiten werden von besonders ausgebildeten und ausgesuchten Kräften betreut, die in Anlehnung an die hessische Richtlinie zur Ausbildung von Jugendleiter*innen für diese Aufgabe qualifiziert worden sind.
9. An unserem Programm können Kinder und Jugendliche teilnehmen, die ihren Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis haben. Unter bestimmten Bedingungen können auch Kinder und Jugendliche aus anderen nordhessischen Landkreisen teilnehmen. Diese sind im Einzelfall zu erfragen. Grundsätzlich sind unsere Maßnahmen nicht behindertengerecht. Falls körperliche oder geistige Beeinträchtigungen bestehen, bitten wir muss vor der Anmeldung um eine Kontaktaufnahme erfolgen, damit wir gemeinsam klären können, ob eine Teilnahme trotzdem möglich ist.
10. Auf allen Maßnahmen ist der Konsum von Drogen und jeglichen Betäubungsmitteln untersagt.
11. Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmer*innen elektronisch gespeichert. Der weiteren Nutzung der Daten über die Zwecke der Veranstaltung hinaus können die Teilnehmenden jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes (z.B. an Zuwendungsgeber). Durch ausliegende Teilnahmelisten können Daten an andere Teilnehmende der Veranstaltung weitergegeben werden. Eine kommerzielle Verwertung und eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgen nicht. Während der Maßnahmen des Kreisjugendrings werden von den Teilnehmer*innen Fotos und Videos gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisjugendrings genutzt werden. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
12. Als Gerichtsstand gilt Eschwege als vereinbart.
Ergänzende Hinweise zu den Leistungen
I. Unterkunft
Die Unterbringung für die Teilnehmenden erfolgt i.d.R. in Mehrbettzimmern bzw. in Gruppenzelten. Bei den Unterkünften handelt es sich um Jugendherbergen ähnliche Betriebe bzw. um Zeltplätze (für Jugendgruppen). Bettwäsche ist i.d.R. mitzubringen oder muss auf eigene Kosten vor Ort (wenn verfügbar) gemietet werden.
II. Verpflegung
Bei Maßnahmen mit Übernachtungen sind Frühstück, Mittagessen und Abendessen sowie Wasser/ Tee während des Tages im Preis inbegriffen. Bei der Verpflegung versuchen wir, auf Lebensmittelunverträglichkeiten und (religiöse) Essgewohnheiten Rücksicht zu nehmen bzw. geben diese Informationen an die Unterkünfte weiter. I.d.R wird die Mithilfe aller Teilnehmenden bei der Zubereitung von Speisen und beim Abwaschen etc. erwartet.
III. Transport der Teilnehmenden
Die Anreise zum Veranstaltungsort wird mit den Verkehrsmitteln organisiert, die bei der jeweilige Maßnahme angegeben sind. Am Veranstaltungsort werden ggf. Kleinbusse, Linienbusse und andere Verkehrsmittel des ÖPNV zum Transport der Teilnehmenden eingesetzt.
IV. Programmangebote
Unsere Betreuer*innen bereiten ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm für die Dauer der Maßnahme vor, dabei werden auch die Wünsche und Vorschläge der Teilnehmenden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Daher können wir vor Reiseantritt kein Gesamtprogramm der Maßnahme bekannt geben. Die Kosten für das reguläre Programm sind im Reisepreis inkludiert. Es besteht jedoch auch Freizeit, in der die Teilnehmenden in Eigenregie und auf eigene Kosten weitere Angebote (von Drittanbietern) nutzen können.