Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Veranstaltungen des
ASV Einigkeit 1860/03/06 Süchteln e.V.
Geltungsbereich
Diese AVB gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem ASV Einigkeit 1860/03/06 Süchteln e.V., im Folgenden kurz „ASV“ genannt, als Durchführendem von Veranstaltungen und dem Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
Nachfolgend bezeichnete „Teilnehmer“ sind Erwachsene, Kinder und Jugendliche unabhängig des Geschlechts (m/w/d). Mit Teilnehmer sind auch die gesetzlichen Vertreter der Kinder gemeint.
Anmeldung – Verbindlichkeit
Anmeldungen für alle Veranstaltungen (Sportkurse, Ferienaktionen, Ferienfreizeiten, Aktionstage, Trainingscamps u. ä.) des ASV Süchteln e.V. sind ausschließlich online über die Homepage des ASV vorzunehmen. Soweit der Interessent keine Möglichkeit hat, eine Veranstaltung online zu buchen, kann dies in der Geschäftsstelle des ASV (Tönisvorster Str.1, 41749 Viersen) persönlich erledigt werden. Andere schriftliche oder telefonische Anmeldungen werden nicht entgegengenommen.
Die Anmeldung ist erst dann für beide Seiten verbindlich, wenn der Teilnehmer vom ASV eine Bestätigung der Anmeldung per Email erhalten hat. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist der Anmelder grundsätzlich verpflichtet, das Veranstaltungsentgelt zu zahlen.
Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung alle Teilnehmerplätze bereits belegt, besteht im Regelfall die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste eintragen lassen. In diesem Fall besteht kein Teilnahmeanspruch.
Veranstaltungsdurchführung
Der ASV verpflichtet sich, zur Durchführung der für die Veranstaltung angegebenen Einheiten. Änderungen zu Orts- und Zeitangaben lassen sich nicht immer vermeiden. In diesem Fall informiert der ASV die Teilnehmer über die ASV APP oder per Email. Ein Anspruch auf Unterricht durch einen bestimmten Veranstaltungsleitenden besteht nicht. In den NRW-Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Veranstaltungseinheiten statt. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die ausdrücklich in den NRW-Schulferien ausgerichtet werden (z.B. Ferienspielaktionen).
Teilnahmeentgelt
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird das Teilnahmeentgelt fällig. Das Teilnahmeentgelt ist sofort fällig, kann aber auch noch nach Ablauf der Veranstaltung eingezogen werden.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Sollte die Abbuchung der SEPA-Lastschrift – aus welchem Grund auch immer – scheitern, ist der ASV berechtigt, die dadurch entstehenden Rücklastschriftkosten ggü. dem Teilnehmer geltend zu machen. Dieses werden pauschal mit einem Betrag von 7,50 € je Vorgang festgelegt.
Mit der online-Buchung wird folgender Hinweis zum SEPA-Verfahren anerkannt: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des belasteten Betrags verlangt werden. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut des Teilnehmers vereinbarten Bedingungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt wird.
Rücktritt von der Veranstaltungsteilnahme
Nach verbindlicher Anmeldung kann ein Teilnehmer bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (veranstaltungen@asv-suechteln.com) erklärt werden. In diesem Fall wird das Veranstaltungsentgelt, abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € pro Person, zurückerstattet.
Rücktritt wegen Krankheit
Ein Rücktritt aufgrund von Krankheit ist jederzeit möglich. Die Krankheit ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn wird das volle Veranstaltungsentgelt zurückerstattet. Bei Rücktritt nach Beginn der Veranstaltung wird das Veranstaltungsentgelt anteilig erstattet, jedoch max. 75 % des Veranstaltungsentgeltes.
Ausfall einer Veranstaltung
Der ASV behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund vollständig abzusagen. Gründe hierfür können u.a. sein, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Veranstaltungsleiter oder die geplante Räumlichkeit unerwartet nicht zur Verfügung stehen. Hierüber werden die Teilnehmer schnellstmöglich informiert. Das Veranstaltungsentgelt wird in diesem Fall erstattet.
Ausfall einzelner Veranstaltungseinheiten
Soweit einzelne Veranstaltungseinheiten ausfallen, werden diese im Regelfall zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Dies gilt nicht für Veranstaltungsausfall auf Grund höherer Gewalt. Wegen des Ausfalls einzelner Veranstaltungseinheiten besteht kein Anspruch auf Rückgewähr des Veranstaltungsentgeltes.
Ausschluss von einer Veranstaltung
Sollte ein Teilnehmer den Ablauf einer Veranstaltung nachhaltig stören und/oder sich nicht an die Anweisungen des Veranstaltungsleiters halten, kann der Veranstaltungsleiter im Falle von Kindern und Jugendlichen verlangen, dass die personensorgeberechtigen Person den Teilnehmer unverzüglich am Veranstaltungstag abholt. Bei mehrtätigen Angeboten kann ein Ausschluss für die gesamte Restdauer des Angebots ausgesprochen werden. Bei vorzeitiger Abholung sowie bei dauerhaftem Ausschluss erfolgt keine Erstattung des Teilnahmeentgelts.
Datenschutz
Alle für die Veranstaltungsteilnahme erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und lediglich zu internen Zwecken verwendet. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis in die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten geben. Es gilt die Datenschutzerklärung des ASV.
Recht am eigenen Bild
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter in die Möglichkeit ein, dass Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen vorgenommen werden, die während der Veranstaltung zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des ASV angefertigt wurden, z. B. für Flyer, Broschüren und Plakate sowie in den Webpräsentationen. Dieses generelle Einverständnis kann jederzeit schriftlich gegenüber dem ASV widerrufen werden.
Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei allen Veranstaltungen übernimmt der ASV nur die Haftung für die Teilnehmer vor Ort und während der Durchführung des Programms. Eine Haftung für den Hin- und Rückweg der Teilnehmer zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt wird ausgeschlossen. Dies gilt ebenso, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung vorzeitig verlässt. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.
Der ASV übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die während der Veranstaltungen entstehen, es sei denn, der Veranstaltungsleiter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bei gesundheitlichen Einschränkungen jeglicher Art sind die Teilnehmer verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn hierüber zu informieren. Zusätzlich zur eigenen Versicherung kann Versicherungsschutz für Schäden über die Versicherung des Vereins bestehen.
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabrede bedürfen, sofern in diesen AVBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete Ersatzbestimmung getroffen. Als Gerichtsstand wird der Sitz des Vereins vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ASV Einigkeit Süchteln e.V.